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Wer wir sind – Was wir wollen
 
Am 16. März 1993 haben sich nebenstehende Familienverbände zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. (LAGF)
Sie sind parteipolitisch ungebundene Verbände, die sich als Lobbyorganisationen für Familien verstehen.
 
Wir betrachten Familienpolitik als Querschnittspolitik, die in alle Politikbereiche hineinwirkt. Anliegen ist es, die Aufmerksamkeit für eine nachhaltige Familienpolitik zu erhöhen und sich für familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen zu engagieren.
 
Die Familienverbände begleiten die familienpolitischen Vorhaben der Landesregierung und bringen sich aktiv in die Landespolitik ein.
 
Aufgrund des direkten Zugangs zu Familien hat die Landesarbeitsgemeinschaft Kenntnis über die Vielfalt der Lebensentwürfe und Familienformen.
Sie hat damit ein breites und umfassendes Erfahrungswissen familiären Zusammenlebens und weiß von den Leistungen, die Familien für die Gesellschaft, den sozialen Zusammenhalt und das Miteinander der Generationen erbringen. Sie hat aber auch Kenntnis von den Problemlagen und besonderen Bedürfnissen der Familien.
Die Mitgliedsverbände der LAGF setzen sich für ihre Mitglieder und allgemein für die Belange von Familien in Staat und Gesellschaft ein, die konfessionellen Familienverbände darüber hinaus auch innerhalb der Kirchen.
 
Neben vielen Gemeinsamkeiten bearbeitet jeder Verband eigene Themenschwerpunkte und hat eine eigenständige Arbeitsweise. Die Verbände sind selbstbestimmt und unabhängig.
 
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände vertritt die Pluralität des familienbezogenen Meinungsspektrums gegenüber der Landesregierung und den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern.
Sie arbeitet in folgenden Gremien des Landes mit:
Was bieten wir?

Neben dem gesellschaftspolitischen Engagement leisten die Verbände der LAGF auch ganz direkte Familienunterstützung.
 
Die Familien erhalten umfangreiche Informationen sowie Rat und Hilfestellung im Rahmen der Sozialberatung, der Familienbildung und bei der Vermittlung von Kontakten.
 
Für Paarfamilien, Alleinerziehende und Großeltern mit niedrigem Einkommen erteilen die Geschäftsstellen Auskunft über die Förderbedingungen zur Beantragung eines Zuschusses zu Familienferienreisen. Für den Familienurlaub stellt das Land Brandenburg finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Familienverbände werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.
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