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Die Familienverbände werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.
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30.08.2017
 
Pressemitteilung der AGF (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganistionen e.V.)
 
Familienorganisationen betonen Bedeutung einer hohen Kita-Qualität
 
Berlin, 28. August 2017 – Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen
Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann-Stiftung betonen die Familienorganisationen
die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards. „Der Krippengipfel war damals ein wichtiger
Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im
quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich
auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür
braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter. Diesen Schluss zieht auch die
Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen
Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung,
insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt.
 
In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere
Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren.
Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html.
 
Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen.
So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein
Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation
der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die
Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung
des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im
Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf.
 
Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-,
Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür
sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.
 
 
07.08.2017
 
Newsletter der Familienverbände in Brandenburg
 
Die Familienverbändein Brandenburg veröffentlichen den ersten Newsletter 2017 mit folgenden Inhalt:
 
1. Zuschüsse zu Familienferien
2. Beitragsgerechtigkeit in den sozialen Sicherungssystemen
3. Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
4. 50 Jahre Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter
5. Kampagne „Wahlrecht ab Geburt“
6. AGF für Kitaqualität
7. Ratgeber für Familien
 
Hier geht es zum Download.
 
 
 
05.04.2017
 

Einladung zum Fachgespräch "Familienpolitik plus"

 

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg lädt am 12. Mai 2017 zum Fachgespräch

"Familienpolitik plus" ein. Die Anlässe für einen Dialog sind:

 

1. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist ein von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufener Tag zur Bekräftigung der

    Bedeutung von Familien.

2. Im Februar 2017 wurde das neue familienpolitische Maßnahmepaket der Brandenburgischen Landesregierung für die aktuelle

    Legislaturperiode im Entwurf den verschiedenen Verbänden zur Stellungnahme gegeben.

 

Der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege - Spitzenverbände im Land Brandenburg geht es darum, vor dem Hintergrund der Erfahrungen und

Umsetzungen im Land gemeinsam zu reflektieren, welche Perspektiven und Handlungserfordernisse sich für die Weiterentwicklung der

familienpolitischen Maßnahmen ergeben. Angeregt durch entsprechende impulsgebende Kurzbeiträge geht es um die Entwicklung von

Ideen und Ansätzen entlang der Handlungsfelder Beratung und Netzwerkstrukturen, Arbeit und Vereinbarkeit, Infrastruktur, Wohnen und

Mobilität sowie Familienbildung. Impulse erwarten wir vor allem durch die Perspektiven, Familienpolitik auch vom Kind aus zu denken sowie

aus jüngeren Erkenntnissen zu den Lebenslagen und Potentialen armer Familien.

 

Weitere Information, die Einladung und der Anmeldebogen gibt es hier zum Download.

 
 
 
29.03.2017
 
Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas
(Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom 28.03.2017)
 
Berlin, 28. März 2017. Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und
Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und
wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten
Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende
Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe
Betreuungsqualität sicherzustellen.
 
Gemeinsam erklären sie:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus,
da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt
dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.
 
So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und
Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik
voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
 
Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie
erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit
zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.
 
Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich
fundierte Standards eingeführt werden.
 
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:
 - Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
 - Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
 - Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen
   Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
 - Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das
   Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
 - Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
 - Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen
   Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung
 
Die Erklärung wird getragen von den auf der Folgeseite aufgeführten Organisationen.
 
Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:
ASB - Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
AWO - Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
BEVKi - Bundeselternvertretung
Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
Deutscher Familienverband e.V.
DGB - Deutsche Gewerkschaftsbund
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
DNSV - Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V.
Familienbund der Katholiken Bundesverband
FRÖBEL e.V. - Kompetenz für Kinder
GEW - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Karl Kübel Stiftung für Kinder und Familie
Stiftung Haus der kleinen Forscher
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
Der Paritätische Gesamtverband
pfv - Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
peb - Plattform Ernährunf und Bewegung e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Stiftung Lesen
VAMV - Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.
zukunftsforum familie e.V.
 
 
 
06.03.2017
 
Stellungnahme der LAGF zur Weiterentwicklung des
Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“
 
Die Familienverbände begrüßen die kontinuierliche Fortschreibung des Familien- und kinderpolitischen Programms. Familienpolitik
wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird im Programm auch deutlich an der Beteiligung von insgesamt sieben Ministerien.
 
Die Familienverbände sind aber der Meinung, dass ein solches Programm nur Erfolg haben kann, wenn es sich als Programm aller
Brandenburgerinnen und Brandenburger versteht. Bereits die Entwicklungsphase muss daher auf eine breitere Basis gestellt werden.
Dazu gehört die Einbindung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure, wie z.B. Familien- und Wohlfahrtsverbände, Initiativen, Stiftungen,
Netzwerkstrukturen, Kirchen und Wissenschaft, aber auch die Vertretung der Gebietskörperschaften aus Landkreisen und Kommunen.
 
Wir empfehlen die Einsetzung eines Familienbeirates als beratendes Gremium. Dieser bietet allen familienpolitisch relevanten Stimmen ein
Forum. Hier werden Ideen entwickelt und Handlungsempfehlungen verabschiedet. Um eine solide Basis zu haben, wird der Familienbeirat
beauftragt, einen Familienbericht zu erstellen. Brandenburg fehlt eine umfassende Bestandserhebung und die Erkenntnis über Bedarfslagen
aus denen dann Zielsetzungen für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden können.
 
Viele Projekte des Maßnahmenpakets laufen seit mehreren Jahren. Wir fordern daher (wo noch nicht geschehen) eine Evaluation dieser
Maßnahmen mit dem Ziel, bewährte Projekte in eine Regelfinanzierung zu überführen.
Die Familienverbände empfehlen die Verabschiedung eines Familienfördergesetzes, um Familien unterstützende Projekte auf eine gesicherte
finanzielle und ideelle Basis zu stellen.
 
Familienarmut ist eines der bedrückendsten Probleme in unserer Gesellschaft. In Brandenburg ist fast jedes vierte Kind von Armut zumindest
bedroht. Am stärksten von Armut betroffen sind Kinder aus Haushalten von Alleinerziehenden, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit
Migrationshintergrund.
Wir fordern einen Landesaktionsplan gegen Familienarmut, mit Schwerpunkt auf den genannten drei besonders betroffenen
Familienkonstellationen.
 
...
 
 
 
28.02.2017
 
Matthias Milke, Geschäftsführer des Familienbundes der Katholiken und in diesem Jahr federführender Verband vertritt die LAGF beim Runden
Tisch „Starke Familien -Starke Kinder! Runder Tisch gegen Kinderarmut“  Die erste Zusammenkunft fand am 07. Februar 2017 statt.
 
 
 
22.02.2017
 
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Rahmen der Anhörung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des
Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE, DS 6/5274
 
Was plant die Koalition?
Die bisherige Gesetzgebung erlaubt den Gemeinden, sechs verkaufsoffene Sonntage für das gesamte Gemeindegebiet festzulegen.
Die Brandenburgischen Ladenöffnungszeiten sollen dahingehend erweitert werden, dass in Gemeinden an bis zu zehn Sonntagen Verkaufsstellen
geöffnet haben können.
Fünf Sonntage sollen für das gesamte Gemeindegebiet gelten. An fünf weiteren Sonntagen kann je ein Gemeindeteil Verkaufsstellen zur Öffnung
freigeben.
Damit wird die ursprüngliche Idee einer Ausnahmeregelung untergraben und tendiert immer mehr zum Regelfall.
Begründet wird dies einerseits mit einer Verbesserung der Rechtsklarheit, obwohl obergerichtliche Rechtsprechung das bestehende Gesetz
nicht beanstandet hat.
Anderseits müsse „der Bedeutung regionale Ereignisse für das Gemeinwohl, den sozialen Zusammenhalt der Gemeinden bzw. der Lebensräume
der Bürger Rechnung getragen werden.“
 
Der Mensch ist mehr als Leistung, Arbeit und Konsum
Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere. Seine Bedeutung drückt sich in seiner Beständigkeit für die Lebensgestaltung der Menschen aus.
Die Sieben-Tage-Woche prägt den Lebensrhythmus. Dieser Rhythmus vermittelt den Menschen und den Gemeinschaften eine hilfreiche
Beständigkeit. Der Sonntag ist eine frühe soziale Errungenschaft und auch heute als Tag der Ruhe, der Gemeinschaft, der Befreiung von
Sachzwängen, Fremdbestimmung und Zeitdruck unverzichtbar.
Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen.
 
Was sagt das Grundgesetz?
Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung schützt die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage
als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Dieser Anspruch wurde mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
 
Was sagt die Landesverfassung?
Im Artikel 14 der brandenburgischen Landesverfassung heißt es: „Das Land schützt die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage
der Arbeitsruhe."
 
Brandenburg hat bereits jetzt eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze in Deutschland. Außer in Berlin und NRW sind in allen anderen
Bundesländern maximal vier verkaufsoffene Sonntage vorgesehen.
 
Auswirkungen für Familien
Deutsche Eltern mangelt es an Zeit für die Familie: Mütter können sich im Schnitt nur knapp eineinhalb Stunden pro Tag um die Kinder
kümmern, Väter nur rund 40 Minuten. Das geht aus dem 8. Familienbericht der Bundesregierung hervor.
 
Der Sonntag verschafft Familien und allen anderen die notwendige Zeit der Erholung, der Begegnung, der Besinnung und der Lebensgestaltung.
Das Erleben gemeinsamer freier Zeit in den Familien, mit Freunden, Verwandten und Bekannten, das Engagement im Ehrenamt, das
gemeinsame Sporttreiben und ein aktives Vereinsleben sind auf freie Sonn- und Feiertage angewiesen.
 
Der recht verstandene Sonntag setzt ein Zeichen gegen die Auflösung von gewachsenen Gemeinschaften, die Zersplitterung der Familien, die
alleinige Ausrichtung auf Erwerbstätigkeit und Einkommen.
Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonntags drückt eine Priorität aus, die sich gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten zu bewähren hat.
Angesichts des wachsenden Wirtschaftsdrucks ist der Sonntag als ein Tag der Ruhe und des bewussten Andersseins für die Menschen
nötiger denn je.
 
Auswirkungen für ehrenamtlichen Engagement
Die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von traditionellen Vereins- oder Straßenfesten oder besonderen Jubiläen ist ein Schlag
ins Gesicht all derer, die sich mit hohem ehrenamtlichen Engagement genau diesen Festen widmen.
Bewohnern, Besuchern und Touristen wird signalisiert, eben nicht das Fest zu besuchen, sondern lieber einkaufen zu gehen.
Ehrenamtlichen, Vereinsmitgliedern und allen anderen Engagierten wird signalisiert: Euer Engagement ist nicht erwünscht, maximal dient ihr als
Feigenblatt, um der Ladenöffnung einen Vorwand zu bieten.
 
Auswirkungen für Angestellte des Handels
Flexible Arbeitszeitformen haben das Alltagsleben der Beschäftigen und ihrer Familien nachhaltig verändert. Immer mehr Menschen müssen
sich in ihrer Arbeitszeit den Wünschen ihrer Arbeitgeber bzw. der Auftragslage und den schwankenden Kundenfrequenzen anpassen. Das gilt
für das produzierende Gewerbe genauso, wie für den Einzelhandel oder die Freizeitindustrie. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes
spielt die ständige oder regelmäßige Wochenendarbeit eine immer größere Rolle. In einigen wenigen Bereichen ist das notwendig und
gesellschaftlich anerkannt. Inzwischen leisten aber rund 30% aller Erwerbstätigen ihre Erwerbsarbeit auch an Sonn- und Feiertagen. Darüber
hinaus hat die Sonn- und Feiertagsarbeit insbesondere bei den weiblichen Beschäftigten erheblich zugenommen. Wird der Sonntag zunehmend
von der werktäglichen Geschäftigkeit erobert, so ist er für den Menschen als rhythmisch wieder kehrender Zeitanker des gesellschaftlichen
Lebens verloren.
 
Fazit:
Eine Verbesserung der Rechtsklarheit ist nicht erkennbar. Im Gegenteil: die bisherige Rechtslage wird verkompliziert durch die mögliche
Beschränkung der Sonntagsöffnungszeiten auf einzelne Gemeindeteile und der damit verbundenen Ausweitung der Sonntagsöffungszeiten für das
gesamte Gemeindegebiet.
Die Bedeutung regionaler Ereignisse für das Gemeinwohl, den sozialen Zusammenhalt der Gemeinden bzw. der Lebensräume der Bürger wird
mit der Gesetzesänderung nicht Rechnung getragen. Das Gegenteil ist der Fall: Durch die Öffnung von Verkaufsstellen zeitgleich zu
Vereins- oder Straßenfesten, werden den festen Besucher entzogen.
 
Die Familienverbände im Land Brandenburg lehnen daher den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
 

Für den LAGF
 
Matthias Milke
Geschäftsführer des federführenden Verbandes
 
14.02.2017
 
AGF: Gemeinsamer Aufruf von Verbänden und Gewerkschaften zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
 
[14. 2. 2017] Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen unterstützen den aktuellen Gesetzentwurf des
Bundesarbeitsministeriums, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine Befristung der Teilzeit erhalten sollen.
 
Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Frauenrat, dem Sozialverband Deutschlands, der Arbeiterwohlfahrt,
der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie und der Deutschen
Gesellschaft für Zeitpolitik begrüßen sie die damit eingeleiteten Schritte hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte und den leichteren
Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeiten für Frauen und Männer.
 
Der Aufruf:
 
Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen:
Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF), der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
die Diakonie Deutschland, das Bundesforum Männer, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Verband
berufstätiger Mütter (VBM), das Zukunftsforum Familie (ZFF) und die Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) fordern die Weiterentwicklung
des Teilzeitrechts. Ein Entwurf des BMAS liegt vor. Nun muss die Bundesregierung den Koalitionsvertrag umsetzen und den Entwurf beschließen.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf befristete
Teilzeitarbeit zu schaffen. In Teilzeit Beschäftigten soll die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden.

Ein aktueller Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts erfährt Kritik von Seiten der Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände: Bürokratie und Belastungen für Arbeitgeber werden bemängelt. Nach Auffassung der UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs
ist der Entwurf ein wichtiger Schritt hin zu mehr Arbeitszeitbestimmung für Beschäftigte in Deutschland.

Arbeitszeitbedürfnisse der Beschäftigten ernstnehmen

Das Bedürfnis nach mehr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die Arbeitszeit ist kein Randphänomen: Viele Vollzeitbeschäftigte – Frauen
und Männer – wünschen sich eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit: nach Angaben der BAuA würden 55 % gerne ihre Arbeitszeit reduzieren.
Für viele Beschäftigte ist zudem die Lage der Arbeitszeit das Haupthindernis auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten (35 %) würde gerne länger arbeiten.

Teilzeit ist meist Frauensache

Teilzeit ist in Deutschland meist Frauensache: Über 80 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen und fast jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit.
Als Grund dafür geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. Für die wenigen
teilzeitbeschäftigten Männer ist eine parallel laufende Ausbildung oder eine berufliche Fortbildung Hauptgrund, die Arbeitszeit zu reduzieren.

Das Problem für viele: Einmal Teilzeit, immer Teilzeit.

Aber nicht alle, die in Teilzeit arbeiten, tun dies freiwillig. 1,1 Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen und 419.000 teilzeitbeschäftigte Männer im
Alter zwischen 20 und 64 Jahren würden ihre Arbeitszeit verlängern. Sie finden aber keine entsprechende Stelle. Dabei sind vor allem kurze
Arbeitszeiten mit gravierenden Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und bei der sozialen Sicherung. Gerade für viele Frauen
ist Altersarmut damit vorprogrammiert.

Der Entwurf des Arbeitsministeriums ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Mit einem Rechtsanspruch auf befristete Teilzeitarbeit steigt zukünftig die Souveränität, und die Teilzeitfalle schnappt nicht dauerhaft zu.
Denn nach einer Teilzeitphase ist die Rückkehr auf die bisherige Arbeitszeit gesichert – ein wichtiger Anreiz, auch für Männer, ihre Arbeitszeit
für familiäre Aufgaben zeitweise zu reduzieren. Teilzeitbeschäftigte, die aufstocken wollen, würden von einer Beweislastumkehr profitieren:
Der Arbeitgeber muss darlegen, was gegen die Aufstockung spricht. Schließlich kommt die Pflicht zur Erörterung von Dauer und Lage der
Arbeitszeit denjenigen zugute, die in kleinen Betrieben arbeiten oder lediglich die Lage ihrer Arbeitszeit ändern wollen. All das sind gute
Ansätze für mehr Flexibilität im Sinne der Beschäftigten. Sie müssen aber für Beschäftige in Betrieben aller Größen zur Anwendung kommen.
 

Daher fordern die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufs die Bundesregierung und die Politik auf, den vorliegenden Entwurf zu unterstützen!
 
 
 
 
19.01.2017
 
AGF: Der Weg in die Teilzeit darf keine Einbahnstraße sein!
 
[19. 1. 2017] Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit
erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten
und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.
 
„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen.
Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung
erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.
Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele
Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und
würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer
beruflichen Wochenarbeitsstunden.
 
Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem
die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte
Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.
Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel
sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall
widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.
 
Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist
gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl.
Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit,
leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend
reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.
 
Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines
Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen
die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.
 
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