Stellungnahme der LAGF zur Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms „Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches
Brandenburg“
Die Familienverbände begrüßen die kontinuierliche Fortschreibung des Familien- und kinderpolitischen Programms.
Familienpolitik wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird im Programm auch deutlich an der Beteiligung von insgesamt sieben
Ministerien.
Die Familienverbände sind aber der Meinung, dass ein solches Programm nur Erfolg haben kann, wenn es sich als Programm
aller Brandenburgerinnen und Brandenburger versteht. Bereits die Entwicklungsphase muss daher auf eine breitere Basis gestellt werden.
Dazu gehört die Einbindung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure, wie z.B. Familien- und Wohlfahrtsverbände, Initiativen, Stiftungen,
Netzwerkstrukturen, Kirchen und Wissenschaft, aber auch die Vertretung der Gebietskörperschaften aus Landkreisen und Kommunen.
Wir
empfehlen die Einsetzung eines Familienbeirates als beratendes Gremium. Dieser bietet allen familienpolitisch relevanten Stimmen ein
Forum. Hier werden Ideen entwickelt und Handlungsempfehlungen verabschiedet. Um eine solide Basis zu haben, wird der Familienbeirat
beauftragt, einen Familienbericht zu erstellen. Brandenburg fehlt eine umfassende Bestandserhebung und die Erkenntnis über Bedarfslagen
aus denen dann Zielsetzungen für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden können.
Viele Projekte des Maßnahmenpakets
laufen seit mehreren Jahren. Wir fordern daher (wo noch nicht geschehen) eine Evaluation dieser Maßnahmen mit dem Ziel, bewährte Projekte
in eine Regelfinanzierung zu überführen.
Die Familienverbände empfehlen die Verabschiedung eines Familienfördergesetzes, um Familien
unterstützende Projekte auf eine gesicherte finanzielle und ideelle Basis zu stellen.
Familienarmut ist eines der bedrückendsten
Probleme in unserer Gesellschaft. In Brandenburg ist fast jedes vierte Kind von Armut zumindest bedroht. Am stärksten von Armut betroffen
sind Kinder aus Haushalten von Alleinerziehenden, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit Migrationshintergrund.
Wir fordern
einen Landesaktionsplan gegen Familienarmut, mit Schwerpunkt auf den genannten drei besonders betroffenen Familienkonstellationen.
Erläuterung
Allgemein:
Im
Jahr 2005 wurde das erste Familien- und Kinderpolitische Programm: „Die Brandenburger Entscheidung – Familien und Kinder haben Vorrang“
mit dem Ziel verabschiedet, Brandenburg zu einer „besonders kinder- und familienfreundlichen Region“ zu machen. Konkret wurden 10
Ziele
verfolgt, u.a. „In Brandenburg sollen wieder mehr Kinder geboren werden.“ oder „In Brandenburg soll Müttern und Vätern ermöglicht
werden, die Anforderungen von Familie und Berufsleben miteinander vereinbaren zu können.“ Mit einem insgesamt 61 Einzelmaßnahmen umfassenden
Paket sollten diese Ziele umgesetzt werden.
Im Jahr 2011 folgte die Fortschreibung des Programms. Brandenburg sollte zu „einer
der familien- und kinderfreundlichsten Regionen in Europa werden.“ Auf konkrete Zielsetzungen wurde verzichtet, sondern Handlungsfelder
und Schwerpunkte benannt. Im neu strukturierten Maßnahmenpaket fanden sowohl bewährte als auch neu entwickelte Maßnahmen und Instrumente
ihre Aufnahme.
Jetzt, Februar 2017, liegt der Entwurf für die 2014 im Koalitionsvertrag angekündigte Weiterentwicklung des Familienpolitisches
Maßnahmenpaketes vor. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, „bestmögliche Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern und ein
familienfreundliches Umfeld zu schaffen. … Im Vordergrund steht dabei die Zielsetzung, familienfördernde Strukturen, wie die Lokalen
Bündnisse für Familie, die Mehrgenerationenhäuser und das Netzwerk Gesunde Kinder, nachhaltig zu unterstützen.“
In der Einleitung
wird erläutert, warum viele Maßnahmen, die familienpolitisch relevant sind, keinen Eingang in das Programm gefunden haben. Das „Gleichstellungspolitische
Rahmenprogramm“, die „Seniorenpolitischen Leitlinien“ und das „Behindertenpolitische Maßnahmepaket“ sind auf spezielle Zielgruppen
ausgerichtet und sollen daher nicht im vorliegenden Maßnahmepaket dargestellt werden.
Anders verhält es sich mit der Initiative
„Starke Familien - Starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. „Hierbei handelt es sich zwar um eine zentrale familienpolitische
Initiative der Landesregierung, die aber nicht als administratives Vorhaben des Landes umgesetzt wird, sondern von zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren mit getragen und gelenkt wird.“
Im zweiten Teil werden die Schwerpunkte und Projekte vorgestellt.
Schwerpunkte
sind:
1. Unterstützung unterschiedlicher Netzwerkstrukturen,
2. Verbesserung der Kindertagesbetreuung,
3. Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften,
4. Modellhafte Entwicklung einer
familienorientierten Arbeits- und Wirtschaftsregion und
5. Sicherung der Mobilität von Familien.
Weitere bewährte
Projekte der Familienförderung wurden aus den ersten beiden familienpolitischen
Programmen weitergeführt. Sie umfassen die Handlungsfelder:
1. Familienbildung
2. Verbraucherbildung für Eltern
3. Gesundheitsförderung und Prävention
4. Familienfreundliche
Regelungen an Schulen und Hochschulen
5. Familienerholung und Familienfreizeit
6. Familienfreundliche Kommune
Der
dritte Teil umfasst in einer tabellarischen Übersicht die einzelnen Maßnahmen mit Verantwortlichkeit, Maßnahmezeitraum und Fördervolumen.
Anmerkungen
zum Programm
Die Familienverbände begrüßen die kontinuierliche Fortschreibung des Familien- und Kinderpolitischen Programms. Familienpolitik
wird als Querschnittsaufgabe verstanden. Dies wird im Programm auch deutlich an der Beteiligung von insgesamt sieben Ministerien.
Familie
ist vielfältig und verändert sich. Neben dem gesellschaftlichen Wandel gibt es eine Vielzahl von Familienformen. Dies soll in einem
weitgefassten Familienbegriff deutlich werden. Allerdings ist, wie auch schon im Koalitionsvertrag, die benutze Formulierung „Familie
ist da, wo Kinder sind, wo Menschen ihr Leben teilen und wo Generationen füreinander Verantwortung tragen.“ Sehr unpräzise. Müssen
alle drei Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht eine Bedingung aus, um von Familie zu sprechen?
In der Einleitung werden Alleinerziehende
und kinderreiche Familien als besonders unterstützenswert identifiziert. In der Umsetzung findet das allerdings keinen Widerhall.
Allein bei der Integrationsbegleitung für Langzeitsarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften werden Alleinerziehende wenigstens
genannt, ohne jedoch den besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Kinderreiche Familien kommen nicht vor.
Im Gleichstellungspolitischen
Programm heißt es auf Seite 16: „So wird z.B. den Belangen der Alleinerziehenden ... nicht in diesem, sondern im Familienpolitischem
Programm Rechnung getragen.“ Leider kommen die Belange Alleinerziehender auch im Familienpolitischen Programm nicht vor. Hier zeigt
sich das Dilemma, wenn mehrere Programme parallel laufen.
Insbesondere von den Familienverbänden wurde seit dem ersten Programm
2005 immer wieder angemahnt, dass ein Familienpolitisches Programm nur dann Erfolg haben kann, wenn es sich als Programm aller Brandenburgerinnen
und Brandenburger versteht: mit frühzeitiger Einbindung aller familienpolitischer Akteure auf Landes-, Landkreis- und Kommunalebene;
sowohl aus der Administration als auch aus der Zivilgesellschaft.
Aber das einzige Projekt, in dem Akteurinnen und Akteure aus der
Zivilgesellschaft von Anfang an eingebunden wurden und von diesen mit getragen wird: der „Runde Tisch gegen Kinderarmut“, wird aus
eben diesem Grund nicht in das Programm aufgenommen.
Alle Familien- und Kinderpolitischen Programme bestanden aus vielen großen
und kleinen Projekten. Einige wurden nicht weitergeführt, andere haben sich im Laufe der Jahre sicher bewährt. Werden sie doch zum
Teil seit vielen Jahren immer wieder gefördert. Es stellt sich die Frage, wann diese Projekte, die nachweislich erfolgreich sind,
in eine Regelfinanzierung übergehen können. Gerade Familien können nicht in Förderzeiträumen planen. Sie brauchen Verlässlichkeit.
Deshalb brauchen auch familienunterstützende Strukturen Verlässlichkeit in ihrer Finanzierung.
Brandenburg braucht ein Familienfördergesetz
und einen Landesaktionsplan gegen Familienarmut.
Anmerkung zu den Maßnahmen
Uns fällt auf, dass alle Maßnahmen bereits seit mehreren
Jahren laufen, zum Teil schon in der letzten oder vorletzten Legislaturperiode begonnen haben. Wir haben es daher weniger mit Innovation
als eher mit einer Systematisierung und Konkretisierung der Aufgaben des Koalitionsvertrages zu tun.
Schwerpunkt A1: Unterstützung
von Netzwerkstrukturen
Ehrenamt funktioniert nicht ohne Hauptamt. Wir begrüßen, dass ehrenamtliche Strukturen gestärkt werden. In diesem
Fall die vielfältigen familienunterstützenden Netzwerke: Lokale Bündnisse, Mehrgenerationenhäuser, Netzwerk Gesunde Kinder, Netzwerk
Gesunde Kita. Außerdem fällt in diesen Schwerpunkt die Servicestelle „Arbeitswelt und Elternzeit“, die als Beratungsstelle arbeitet.
Auffällig
ist das hohe Fördervolumen (3.119.000,00 € pro Jahr) für das „Netzwerk Gesunde Kinder“. Mit weniger als 1% dieser Summe muss die Servicestelle
für das „Netzwerk Gesunde Kita“ auskommen.
Von dem 3.677.000,00 €, die jedes Jahr für den Schwerpunkt Netzwerkstrukturen bereit stehen,
werden 85% für Beratung und Begleitung von Familien mit Kindern um die Geburt bis zu einem Alter von drei Jahren mit dem Schwerpunkt
„gesunde Entwicklung“ ausgegeben.
Die vergleichsweise hohe Förderung dieses Angebotes wird begrüßt. Die Familienverbände fragen sich,
warum diese wichtige Arbeit unter dem Titel Netzwerkstrukturen versteckt wird.
Familienverbände und die Arbeitsgemeinschaft der
Familienverbände finden keine Erwähnung. Sie werden seit vielen Jahren in unterschiedlicher Höhe vom Land Brandenburg gefördert. Wir
fordern eine einheitliche Förderung, in Höhe von wenigstens 50.000,00 € je Verband, um die ehrenamtliche Arbeit zu koordinieren, Referenten-
und Geschäftsführertätigkeiten sicher zu stellen und Projekte entwickeln zu können.
Schwerpunkt A2: Verbesserung der Qualität
der Bildungsarbeit und Strukturentwicklung in der Kindertagesbetreuung
Im Bezug auf die Versorgungsquoten mit Kinderbetreuungsangeboten
nimmt Brandenburg im Bundesvergleich einen Spitzenplatz ein.
Was den Personalschlüssel betrifft, ist Brandenburg auf einem der hinteren
Plätze zu finden. Zwar wurde für die unter Dreijährigen die Erzieher/innen-Kinder-Relation von 1:6 auf 1:5 verbessert. Für eine gute
Qualität in der Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit wird aber ein Schlüssel von 1:4 bis 1:3 empfohlen. Der Bundesdurchschnitt
lag 2015 bei 1:4,3.
Obwohl sich die Koalitionsparteien für eine Beitragsfreiheit ausgesprochen haben, fehlt im Programm eine
entsprechende Zielsetzung mit
möglicher Umsetzung.
Wir empfehlen, die beitragsfreie Kita als familienpolitisches Ziel zu formulieren
und als Maßnahme mit in das Programm aufzunehmen.
Schwerpunkt A3: Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften
Bei
der Integrationsbegleitung handelt es sich um keine Familienförderung, weil sie auch allen Langzeitarbeitslosen und nicht nur Familienbedarfsgemeinschaften
offen steht. Trotzdem begrüßen die Familienverbände diese aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Maßnahme, da sie neben der
Arbeitsvermittlung auch den Ansatz sozialen Integration verfolgt.
Wir regen an, dass die Träger dieses Projektes angehalten werden,
mit den bereits existierenden Netzwerkstrukturen vor Ort (siehe A1) eng zusammen zuarbeiten um Synergieeffekte zu nutzen.
Schwerpunkt
A4: Modellhafte Entwicklung des Ansatzes einer familienorientierten Arbeits- und Wirtschaftsregion im Land Brandenburg
Wir hoffen,
dass die Maßnahme über die Modellphase hinaus weiter entwickelt wird und die Systematik auch in anderen Regionalen Wachstumskernen
(RWK´s) angewandt wird. Die gewonnenen Erkenntnisse werden sich sicher nicht 1:1 umsetzen lassen.
Außer dem Hinweis auf die Auftaktveranstaltung
im Jahr 2011 fehlt eine Idee, wie die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Familienfreundlicher Landkreis“ mit eingebunden werden.
Sehr
zu begrüßen ist die Methode, zuerst „eine Übersicht über vorhandene Aktivitäten und Bedarfslagen (Familienbericht) anzufertigen, aus
der danach konkrete Maßnahmen für Familien abgeleitet werden können.“
Einen Familienbericht fordern die Familienverbände seit vielen
Jahren. Für Brandenburg fehlt eine umfassende Bestandserhebung und die Erkenntnis über Bedarfslagen, aus denen dann Zielsetzungen
für konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen abgeleitet werden können.
Dies ist auch an diesem Maßnahmenpaket zu sehen, bei dem
auf konkrete Zielsetzungen verzichtet wurde.
Schwerpunkt A5: Sicherung der Mobilität von Familien und Verkehrssicherheit
Das verbundweite
Schülerferienticket und Schülerfreizeitticket ist ein eigenwirtschaftliches Angebot des VBB. Es ist unklar, warum dies als Maßnahme
der Landesregierung ausgewiesen wird. Obwohl kostengünstig, ist das Schülerferienticket und Schülerfreizeitticket für Kinder aus einkommensschwachen
Familien eine zusätzliche Belastung. Gibt es eine Evaluation, ob dieses Ticket auch von Kindern aus ALGII-Familien genutzt wird?
Eine
sinnvolle Maßnahme ist es, Kinder grundsätzlich kostenfrei zu befördern.
Im Rahmen der Initiative „Starke Eltern - Starke Kinder:
Runder Tisch gegen Kinderarmut“ wurden Probleme identifiziert und Ideen gesammelt, die die Mobilität von Familien betrifft. Leider
fehlt die entsprechende Vernetzung mit dieser Initiative.
Einige Probleme wurden auf der Abschlussveranstaltung der Initiative für
2016 benannt: „Schulbusse fahren nur morgens und nachmittags. Aber was ist, wenn Unterrichtsausfall ist oder Angebote (AG´s) an den
Schulen erst nach 16 Uhr stattfinden?
Es fehlt auch an ausreichend barrierefreien Verkehrsmitteln, wodurch die Mobilität z.B. mit Kinderwagen
eingeschränkt wird.“
Weitere Hinweise finden sich in der Dokumentation der Veranstaltung vom 16.11.2016.
Das Mobilitätsticket
ist keine Familienleistung. Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg für die Bahnen und Busse soll allen sozial schwächeren Menschen die
Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden.
Die Projekte aus dem Bereich Verkehrssicherheit laufen auch
seit zum Teil sieben Jahren und haben sich sicherlich bewährt. Wir fordern, nach einer entsprechenden Evaluation, diese Projekte in
eine Regelfinanzierung zu überführen.
Im Teil B sind weitere Projekte genannt, die seit Jahren gut laufen.
Trotzdem zu einigen
Projekten Anmerkungen und Fragen, die auch Anregung für eine Evaluierung sein könnten.
B1 Familienbildung
Wenn die Kommune als
„strategisches Organ zur Steuerung der lokalen – auch interkulturellen – Familienbildung“ der „wichtigste Partner der Landesregierung“
ist – wie wird die Partnerschaft umgesetzt?
Warum wird die Anzahl der „Lesestart-Sets“ nicht erhöht und über die Kitas verteilt? (Nicht
jede Familie ist in einem Netzwerk Gesunde Kinder)
Warum werden die Lesestart-Sets für 3jährige nicht erwähnt, die über die Bibliotheken
verteilt werden? Warum werden diese auch nicht über die Kitas verteilt?
Wie wird mit dem Entwurf einer „Diskussionsgrundlage zur Weiterentwicklung
der Familienbildung im Land Brandenburg“ weitergearbeitet?
Warum können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Familien nicht durch
Landesmittel bezuschusst werden? (Träger können bislang deshalb keine Familienbildungsurlaube anbieten)
B 2 Verbraucherbildung
für Eltern
Ist das Projekt „Auskommen mit dem Einkommen“ das einzige, das sich ausdrücklich an Alleinerziehende in diesem Programm
wendet?
B 3 Gesundheitsförderung und Prävention
Wie viele Brotboxen werden jährlich verteilt?
Biobrotaktion mit privatwirtschaftlicher
Finanzierung – warum dann im Paket?
Wie sollen weitere Schulen mit dem Programm „Anschub-Transfer“ erreicht werden?
B 4 Förderung
der Bildungschancen
Wie wird der Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler noch genutzt, seitdem es das BUT gibt?
Wie definiert das Land
„einkommensschwache“ Familien?
Wie viel Schülerinnen und Schüler nutzen die Landesausbildungsförderung?
Wie viel Kinder werden durch
das Programm „Musische Bildung für alle“ erreicht?
Was wird die Landesregierung unternehmen, um der Tatsache zu begegnen, dass 35 bis
40 % der Alleinerziehenden im ALG-II-Bezug noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben?
B 5 Familienerholung und Familienfreizeit
Im
Jahr 2014 wurde der Zuschuss pro Person und pro Tag erhöht. Da die Gesamtfördersumme konstant geblieben ist, könne seitdem weniger
Familien gefördert werden. Warum wird der finanzielle Ansatz für die Zuschüsse für Familienferienreisen nicht erhöht, nachdem in den
letzten Jahren immer mehr Mittel ausgegeben worden sind?
Sind Alleinerziehende nicht auch Eltern? Warum werden sie auf S. 25 unter
dem Punkt „Familienpass“ gesondert aufgeführt?
B 6 Familienfreundliche Kommune
Im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung des Wettbewerbs
„Familien- und Kinderfreundliche Kommune 2015“ hat die Ministerin angekündigt, eine Veranstaltung in Form eines Workshops o.ä. durchzuführen,
um „best-practice-Beispiele“ bekannt zu machen und die Erkenntnisse zu nutzen. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Wie wird die
Nachhaltigkeit des Landeswettbewerbes „Familien- und Kinderfreundliche Kommune“ gewährleistet?
Wann wird ein Programm „Soziale Wohnungsbauförderung“
aufgelegt?
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Deutscher Familienverband Landesverband Brandenburg e. V.
- Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitsgemeinschaft
Berlin-Brandenburg e. V.
- Familienbund der Katholiken im Erzbistum Berlin Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
- Selbsthilfegruppen
Alleinerziehender Landesverband Brandenburg e. V.
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Brandenburg e. V.
Die Familienverbände werden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg gefördert.