Mai 2014
„Leistungen von Familien sind unbezahlbar“ - Ministerpräsident Woidke und die Landesarbeitsgemeinschaft der
Familienverbände
Brandenburgs würdigen die Leistungen von Familien
Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist in Deutschland ein
besonderer Tag,um auf Leistungen der Familie für unsere
Gesellschaft und für den Staat aufmerksam zu machen. Das Leben in und mit der
Familie ist nach wie vor für viele Menschen von
großer Bedeutung. Familien erbringen unschätzbare Leistungen für unser Gemeinwesen
die stärker zu würdigen und wertzuschätzen
sind. Darauf haben anlässlich des Internationalen Familientages heute Brandenburgs Ministerpräsident
Dietmar Woidke und die
Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände verwiesen.
Ministerpräsident Woidke würdigte die
Leistungen der Familien für eine Gesellschaft mit Zukunft. „Familien geben Kindern Heimat,
Orientierung und Geborgenheit. Mütter
und Väter leisten damit den entscheidenden Beitrag für ein glückliches Aufwachsen der
Mädchen und Jungen. Dabei ist es unerheblich,
ob die Eltern mit oder ohne Trauschein leben,oder sich alleinerziehend oder in neuer
Beziehung um die Kinder kümmern. Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft stehen immer wieder neu vor der Aufgabe, den Familien
gute Rahmenbedingungen zu geben, um sie in ihrer wertvollen Tätigkeit
zu unterstützen. Dazu zählt in erster Linie die Vereinbarkeit
on Familie und Beruf.“
Christine Beu vom federführenden Verband
der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände erklärte:„In der Familie werden
grundlegende Dinge gelernt: das Leben in einer
Gemeinschaft, Verantwortung und Rücksicht füreinander.
Kinder und Jugendliche erfahren in der Familie Nähe und Geborgenheit,
Verlässlichkeit und Solidarität, erproben Fähigkeiten und
Grenzen und erwerben soziale Kompetenzen. Eltern wünschen sich ein ausgeglichenes
Familienleben und einen erfüllenden Beruf.
Dazu bedarf es eines Dreiklangs aus familienfreundlicher Infrastruktur, finanzieller
Unterstützung und Zeit füreinander.“
Mit dem in dieser Legislaturperiode zu Ende gehenden Familien- und Kinderfreundlichen Programm
der Landesregierung für ein
familienfreundliches Brandenburg wurden 49 Maßnahmen umgesetzt.Der Ministerpräsident und die fünf in der
Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Familienverbände bekräftigen ihr Anliegen, dass es eine zentrale Aufgabe
der Familienpolitik
bleibt, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen für Bildung und ein gesundes Aufwachsen zu sichern und
Mütter wie Väter in
ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken.Familienfreundlichkeit hängt von Rahmenbedingungen ab.
Kommunen und Unternehmen müssen dies
als wichtigen Standortfaktor verstehen.
Die Familienverbände fordern im Wahljahr 2014 Familienpolitik als Querschnittsaufgabe
in den Mittelpunkt der
Wahlprogramme zu stellen.Es gibt es viele Gründe, sich mindestens an einem Tag im Jahr über die Familie Gedanken
zu machen und mit Großeltern, Eltern, Geschwistern und Verwandten schöne Stunden zu verbringen.
„Einzigartig. Partnerschaftlich.
10 Jahre Lokale Bündnisse für Familie“ ist das Motto des bundesweiten Aktionstages
am 15. Mai. In diesem Jahr steht das zehnjährige
Bestehen der bundesweiten Initiative im Zentrum des Aktionstages.
Rund um diesen Tag nehmen mit vielfältigen Aktivitäten auch die
53 Brandenburger Bündnisse für Familie teil,
die sich mit ihren Partnerinnen und Partnern für familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen
vor Ort engagieren.
Zwischen „Muttertag“ und „Vatertag“ liegt der „Tag der Familie“, der von den Vereinten Nationen durch
eine UN-Resolution
im Jahr 1993 für den 15. Mai ausgerufen wurde. Seit 1994 wird er in Deutschland als Aktionstag gestaltet
– ohne
Blumengeschenke oder Fahrradtouren, sondern mit vielen Aktivitäten für und mit den Familien.
|
Mai 2014
Neue Förderbedingungen
ab dem 01. Mai 2014 für Zuschüsse zu den Familienferien
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Familienferienreisen vom 25.März 2014 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 07.Mai 2014) Auszug aus den Regelungen:
- die Höhe des Zuschusses beträgt pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied 8,00€ - das Familieneinkommen darf 150% der Regelleistung des ALG II bzw. des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für die Unterkunft und Heizung nicht überschreiten. Maßgeblich sind die
am Jahresanfang gültigen Sätze.
- der bewilligte Zuschuss wird vor Reisebeginn ausgezahlt - für die Erholungsaufenthalte gibt es keine Einschränkung bei der Auswahl der Urlaubsländer - als Nachweis für die durchgeführte Reise muss nach Rückkehr der Beleg über die Bezahlung der Unterkunft vorliegen - der Antrag und Nachweis der Zuwendung ist an das Landesamt für Soiales und Versorgung in Cottbus zu richten Weitere
Informationen zu der Förderrichtlinie sind im Merkblatt zu finden.
|
März 2014
![]()
Am 27.März trafen sich die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft zu einem Gespräch mit Ministerpräsident Dr. Dietmar Woitdkein der Staatskanzlei. Die LAGF berichtete über ihre 20 jährige Tätigkeit und jeder Verband hatte die Möglichkeit über eigene Arbeits- und Themenschwerpunkte zu informieren. Verschiedene Bereiche der Familienpolitik des Landes wurden in der Diskussion angesprochen.
der Familienferienreisen, die Lokalen Bündnisse für Familien und die Netzwerke Gesunde Kinder.
Aus diesem Grund bat die LAGF den Ministerpräsidenten um Zustimmung, eine gemeinsame Presseerklärung anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15.Mai 2014 herauszugeben. Ministerpräsident Dr. Dietmar Woitdke stimmte sofort zu. |
Februar 2014
Familienpolitisches Gespräch Die Geschäftsführer/innen der LAGF trafen sich am 19. Februar im Landtag mit den familienpolitischen Sprecher/innender Fraktionen zu dem nun schon zur Tradition gewordenen familienpolitischem
Gespräch. SHIA e. V. als federführender Verband im Jahr 2013 gab den Bericht der LAGF. Den Bericht finden Sie hier. In der Diskussion ging es um die Bilanz und Weiterführung des Kinder- und Familienpolitischen Programms der Landesregierung, um die Weiterentwicklung der Familienbildung sowie um das „Jahr der Partizipation“ in Brandenburg. Als letzte „Amtshandlung“ übergab SHIA e. V. die Federführung der LAGF für das Jahr 2014 an den VAMV e. V. |
Präsentation "20 Jahre Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg" --- > ansehen |
Januar 2014
Familienurlaub 2014
Das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2014 Zuwendungen für
Familienferienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit
geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen. Die Beantragung
erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus. Die
Förderung erfolgt weiterhin bis zum Inkrafttreten einer neuen Richtlinie
entsprechend den Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von
Zuschüssen für Familienferienreisen vom 15. Dezember 2011. Diese
sind im Internet unter Eingabe: „Amtsblatt für Brandenburg-Nr. 1 vom
11.Januar 2012“ ab Seite 3 zu finden.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen der Familie und kann 5,20€, 6,70€ oder 7,70€ pro Tag und Person betragen. Gefördert werden
mindestens 5 und höchsten 14 Urlaubstage. Die Urlaubsorte müssen in Deutschland, der Republik Polen bzw. der
Tschechischen Republik
in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Ferienunterkünften liegen.
Anträge sind direkt
an das
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Dezernat 53 Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-853 zu richten. |